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Verfahrensregel · Karenz / Drehtür

§ 6b BMinG — Karenz für ausgeschiedene Bundes­minister

BMinG § 6b (eingeführt 25.07.2015)
bming-paragraph-6b-karenz
Aktuelle Fassung: 25.07.2015
dokumentiert

Worum es geht

Karenz­regelung für ausgeschiedene Bundes­minister: Innerhalb
von 18 Monaten nach Amts­ende muss eine geplante Beschäftigung
angezeigt werden, die Bundesregierung kann sie ganz oder zeitweise
untersagen. In der Praxis selten unterbunden — die Genehmigungs­
praxis ist großzügig (mehrere LobbyControl-Berichte).

Versionssprünge (1)

Wer hat von welcher Verschiebung profitiert?
25.07.2015
dokumentiert
Einführung Karenz­regel als Reaktion auf eine Reihe medial
diskutierter Wechsel (von Klaeden → Daimler 2013 u.a.).
Verabschiedung mit der maximalen Karenz von 18 Monaten — in
den nachfolgenden Jahren überwiegend mit minimaler oder
keiner Karenz angewendet.
Profiteur — dokumentiert oder vermutet
Klasse: Drehtür-Wechsler Politik → Wirtschaft (Karenz-Praxis großzügig)
[Q-7520] BMinG § 6b — Karenz­regelung für ausgeschiedene Bundes­minister, Inkrafttreten …