Verfahrensregel · Karenz / Drehtür
§ 6b BMinG — Karenz für ausgeschiedene Bundesminister
BMinG § 6b (eingeführt 25.07.2015)
bming-paragraph-6b-karenz
Aktuelle Fassung: 25.07.2015
dokumentiert
Worum es geht
Karenzregelung für ausgeschiedene Bundesminister: Innerhalb
von 18 Monaten nach Amtsende muss eine geplante Beschäftigung
angezeigt werden, die Bundesregierung kann sie ganz oder zeitweise
untersagen. In der Praxis selten unterbunden — die Genehmigungs
praxis ist großzügig (mehrere LobbyControl-Berichte).
von 18 Monaten nach Amtsende muss eine geplante Beschäftigung
angezeigt werden, die Bundesregierung kann sie ganz oder zeitweise
untersagen. In der Praxis selten unterbunden — die Genehmigungs
praxis ist großzügig (mehrere LobbyControl-Berichte).
Versionssprünge (1)
Wer hat von welcher Verschiebung profitiert?
25.07.2015
dokumentiert
Einführung Karenzregel als Reaktion auf eine Reihe medial
diskutierter Wechsel (von Klaeden → Daimler 2013 u.a.).
Verabschiedung mit der maximalen Karenz von 18 Monaten — in
den nachfolgenden Jahren überwiegend mit minimaler oder
keiner Karenz angewendet.
diskutierter Wechsel (von Klaeden → Daimler 2013 u.a.).
Verabschiedung mit der maximalen Karenz von 18 Monaten — in
den nachfolgenden Jahren überwiegend mit minimaler oder
keiner Karenz angewendet.
Profiteur — dokumentiert oder vermutet
Klasse: Drehtür-Wechsler Politik → Wirtschaft (Karenz-Praxis großzügig)
[Q-7520]
BMinG § 6b — Karenzregelung für ausgeschiedene Bundesminister, Inkrafttreten …